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Wachstumschancengesetz: E-Invoicing für B2B und B2G ab Januar 2025


Angelika Gmeiner | Angelika Gmeiner / Juli 31, 2024
Wachstumschancengesetz: E-Invoicing für B2B und B2G ab Januar 2025
5:52

Deutschland schaltet auf digital! Im Zuge des Wachstumschancengesetzes wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) ab Januar 2025 für B2B- und B2G-Transaktionen Pflicht. 
Auch in der Schweiz ist unter gewissen Gesichtspunkten bereits nur noch eine E-Rechnung zulässig. Zum Beispiel bei Lieferungen an den Bund


Diese Initiative steht für eine ganze Reihe von Vorteilen: Sie modernisiert Geschäftsabläufe, verringert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und sorgt für eine verbesserte Steuercompliance. Dieser Blogartikel soll Ihnen zeigen, wie Sie sich mit Odoo als ERP-System für die neuen E-Rechnungsvorschriften wappnen können. 


Der Artikel nimmt Bezug auf die aktuellen Diskussionen und die zugrundeliegenden Vorschriften in Deutschland. Die Thematik ist allerdings grundsätzlich relevant. Auch für Unternehmen in der Schweiz, wenn es um die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und E-Invoicing geht.


Wer von der E-Rechnungspflicht betroffen ist

Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für alle Unternehmen. Im Folgenden erfahren Sie, auf wen sie konkret Anwendung findet:

  • B2B-Transaktionen mit deutscher Beteiligung: Die Pflicht zur E-Rechnungsstellung betrifft B2B-Transaktionen, bei denen der Lieferant in Deutschland ansässig ist und die gelieferten Waren oder Dienstleistungen in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Inländische und grenzüberschreitende Geschäfte: Sowohl inländische Geschäfte zwischen deutschen Unternehmen als auch solche mit ausländischen Firmen in Deutschland fallen unter die E-Rechnungspflicht.

 

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung hat jedoch auch Ausnahmen:

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Innergemeinschaftliche Lieferungen, also der Warenverkehr zwischen Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern innerhalb der EU unterliegen nicht der E-Rechnungspflicht.
  • Vereinfachte Rechnungen: Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von weniger als 250 € müssen ebenfalls nicht elektronisch ausgestellt werden. Diese vereinfachten Rechnungen können weiterhin auf Papier oder in einem anderen nicht strukturierten elektronischen Format erstellt werden.

 

Fristen und Übergangsphasen

Die Umstellung auf die E-Rechnung erfolgt schrittweise.

  • Ab 1. Januar 2025: Alle deutschen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Sie dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate parallel zu E-Rechnungen verwenden, sofern der Empfänger ausdrücklich zustimmt.
  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 € müssen nun ausschliesslich Rechnungen elektronisch ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028: Pflicht zur E-Rechnungsstellung für alle deutschen Unternehmen. 

 

Software für die erfolgreiche E-Rechnung: Odoo

Mit einer ERP-Lösung wie Odoo können Sie sich optimal auf die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland vorbereiten. Odoo sorgt nicht nur für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern bietet darüber hinaus zahlreiche Vorteile:

  • Formatkonformität: Odoo kann Rechnungen in den gesetzlich vorgeschriebenen strukturierten elektronischen Formaten erstellen, beispielsweise XRechnung (UBL), Factur-X (CII) oder Peppol BIS Billing 3.0 und verfügt über viele Plugins, die weitere Formate ermöglichen.
  • Integration: Odoo lässt sich nahtlos mit E-Rechnungsplattformen oder staatlichen Portalen verbinden.
    Als zertifizierter Peppol Access Point ermöglicht Odoo die direkte Verbindung zum Peppol-Netzwerk für den Austausch von E-Rechnungen ohne zwischengeschaltete Dienste. Dies garantiert eine reibungslose Übermittlung und den Empfang von E-Rechnungen innerhalb des Peppol-Netzwerks. Peppol ist eine der vier Optionen für Rechnungssteller, um E-Rechnungen an Kunden zu senden, die an diese zentralen Rechnungsstellungsportale (ZRE und OZG-RE) angeschlossen sind. 
  • Automatisierte Verarbeitung: Odoo übernimmt das Erstellen, Prüfen, Senden und Empfangen elektronischer Rechnungen und optimiert so den gesamten Prozess.
  • Berichte: Odoo kann Berichte zur Überwachung der E-Rechnungskonformität generieren und liefert notwendige Daten für Prüfungen.
  • Datenverwaltung: Auch im E-Invoicing-Verfahren müssen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eingehalten werden. Odoo unterstützt Sie bei der sicheren Verwaltung und Speicherung Ihrer Rechnungsdaten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. 
  • Skalierbarkeit: Anpassung an zukünftige gesetzliche Änderungen der E-Rechnungspflicht.

 

W4 Odoo Services: Ihr Partner für die erfolgreiche E-Rechnung mit Odoo

Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung ist für viele Unternehmen ein wichtiger Schritt. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und von den Vorteilen der E-Rechnung zu profitieren, ist eine zuverlässige Softwarelösung unerlässlich.


W4 unterstützt Sie bei der erfolgreichen Implementierung von Odoo in Ihrem Unternehmen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich Odoo und E-Rechnung begleiten wir Sie Schritt für Schritt:

  • Beratung: Wir analysieren Ihre individuellen Anforderungen und beraten Sie bei der Auswahl der passenden Odoo-Apps und ODOO Module für E-Invoicing und damit verbundene Prozesse.
  • Implementierung: Unsere erfahrenen Odoo-Spezialisten übernehmen die gesamte Einrichtung und Konfiguration von Odoo in Ihrem Unternehmen.
  • Schulung: Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Odoo.
  • Support: Auch nach der erfolgreichen Implementierung stehen wir Ihnen mit unserem kompetenten Support-Team zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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Tags: B2B ERP

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