Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen Meilenstein auf dem Weg zu einer barrierefreien Gesellschaft – und bietet zugleich enorme Chancen für Unternehmen. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein rechtlicher Anspruch: Sie steht für Innovation, Kundennähe und nachhaltigen Erfolg.
Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind – inklusive Menschen mit Behinderungen. Für Unternehmen, die digitale oder physische Produkte sowie Dienstleistungen anbieten, ist dies nicht nur eine Herausforderung, sondern eine Gelegenheit, neue Zielgruppen zu erschliessen und ihr Markenimage zu stärken.
Doch was bedeutet Barrierefreiheit konkret? Welche Anforderungen stellt das BFSG, und wie können Unternehmen proaktiv handeln? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – kompakt, praxisnah und mit einem klaren Fokus auf die Umsetzung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein zentrales deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in den Fokus rückt. Es basiert auf den Vorgaben des European Accessibility Acts (EAA) und überführt diese in nationales Recht.
Das Hauptziel des BFSG besteht darin, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu stärken und gleichzeitig den Binnenmarkt zu harmonisieren. Unternehmen werden verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie ohne Hindernisse genutzt werden können. Verbraucher und Nutzer profitieren von einem barrierefreien Zugang, der ihnen mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität ermöglicht. Gleichzeitig bietet das Gesetz Unternehmen die Chance, neue Zielgruppen zu erschliessen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Nach § 2 Nr. 1 BFSG umfasst der Begriff "Menschen mit Behinderung" Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese Beeinträchtigungen können in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft erschweren. Eine Beeinträchtigung gilt als langfristig, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.
Das Gesetz wurde im Jahr 2021 verabschiedet und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Es tritt jedoch erst am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, den Anforderungen entsprechen. Um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben, wurden für bestimmte Bereiche Übergangsfristen eingeräumt.
Das BFSG ist nicht nur ein notwendiger Schritt für eine inklusivere Gesellschaft, sondern auch eine grosse Chance für Unternehmen: Barrierefreiheit steigert die Kundenzufriedenheit, verbessert die Markenwahrnehmung und erschliesst neue Marktsegmente. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können sich als Vorreiter positionieren und Wettbewerbsvorteile sichern.
Stellen Sie sich vor, 10 % Ihrer potenziellen Kunden können Ihre Angebote nicht nutzen. Genau das passiert, wenn Barrierefreiheit fehlt. Ein Gesetz wie das BFSG sorgt dafür, dass solche Hindernisse verschwinden – für eine gerechtere Gesellschaft und einen stärkeren Markt.
Mit der EU-Richtlinie 2019/882 als Grundlage schafft das BFSG klare Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen. Das Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigten Zugang zu allem haben, was sie im Alltag benötigen. Unternehmen profitieren von diesen Vorgaben durch rechtliche Sicherheit und die Möglichkeit, neue Zielgruppen zu erreichen.
Die Digitalisierung verändert, wie wir leben, arbeiten und konsumieren. Websites, Apps und digitale Plattformen sind zentrale Bestandteile des täglichen Lebens. Doch ohne Barrierefreiheit bleiben viele Menschen ausgeschlossen. Das BFSG fordert von Unternehmen, diese digitalen Angebote für alle nutzbar zu machen – eine Chance, sich als modernes und verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.
Was bringt das Gesetz konkret?
Das BFSG gilt für Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen von Verbraucher genutzt werden. Es umfasst sowohl digitale als auch physische Angebote. Ab dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein, darunter:
Wer ist verpflichtet?
Die Anforderungen gelten für:
Bestehende Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 unverändert bleiben, sind von den Anforderungen ausgenommen. Änderungen oder Updates müssen jedoch die neuen Vorgaben erfüllen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Überprüfen Sie Ihre Angebote frühzeitig: Sind Ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei? Planen Sie notwendige Anpassungen strategisch, um die Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen. Barrierefreiheit bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern stärkt auch Ihre Wettbewerbsfähigkeit, bindet Kunden und eröffnet neue Marktsegmente. Wer jetzt handelt, profitiert langfristig.
Wichtig: Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit betrifft nicht nur Unternehmen, die direkt in Deutschland tätig sind, sondern auch solche, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anbieten oder von deutschen Verbrauchern genutzt werden. Unternehmen in der Schweiz, die beispielsweise deutsche Kunden bedienen, müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Angebote den Anforderungen des BFSG entsprechen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland bereitstellen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bietet unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen, um unverhältnismässige Belastungen für Unternehmen zu vermeiden. Diese Ausnahmen gelten jedoch nur in klar definierten Fällen und erfordern eine genaue Prüfung sowie Dokumentation.
Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro aufweisen. Wichtig ist jedoch, dass diese Ausnahme nur für Dienstleistungen gilt – Produkte müssen auch von Kleinstunternehmen barrierefrei gestaltet werden.
Ein weiterer Ausnahmefall betrifft die unverhältnismässige Belastung. Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für ein Unternehmen erhebliche finanzielle oder organisatorische Schwierigkeiten bedeutet, kann eine Ausnahme beantragt werden. Dafür müssen die Gründe detailliert dokumentiert und der zuständigen Marktüberwachungsbehörde vorgelegt werden.
Auch Produkte oder Dienstleistungen, deren grundlegende Eigenschaften durch die Anpassungen so verändert würden, dass sie ihren ursprünglichen Zweck verlieren, können von den Anforderungen befreit werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, den Nachweis bei der Marktüberwachungsbehörde zu erbringen.
Schliesslich gelten Übergangsregelungen für Angebote, die vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurden. Diese sind von den neuen Vorgaben ausgenommen, sofern sie unverändert bleiben. Werden nach diesem Datum Änderungen oder Aktualisierungen vorgenommen, müssen diese den neuen Standards entsprechen.
Unternehmen sollten diese Ausnahmen sorgfältig prüfen und die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Eine strategische Vorbereitung hilft, potenzielle Ausnahmeregelungen gezielt zu nutzen, ohne die Chancen und Vorteile der Barrierefreiheit aus den Augen zu verlieren. Wer sich unsicher ist, kann von professioneller Unterstützung profitieren, um die Anforderungen des BFSG rechtssicher und effizient zu erfüllen.
Barrierefreiheit bei Websites bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, visuellen oder auditiven Einschränkungen – uneingeschränkt auf digitale Inhalte zugreifen können. Dies erfordert klare Strukturen, intuitive Navigation und technische Anpassungen. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird digitale Barrierefreiheit zur gesetzlichen Pflicht und bietet Unternehmen zugleich die Chance, eine breitere Zielgruppe zu erreichen, die Kundenzufriedenheit zu steigern und ihr Markenimage zu stärken.
Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Eine barrierefreie Website erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern verbessert auch die Nutzerfreundlichkeit für alle. Unternehmen, die jetzt handeln, schaffen eine inklusive digitale Präsenz und positionieren sich als modernes, kundenorientiertes Unternehmen mit langfristigen Wettbewerbsvorteilen.
Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen erfordert ein strukturiertes Vorgehen, das nicht nur gesetzeskonforme Lösungen schafft, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile bietet. Mit den folgenden fünf Schritten sind Sie optimal vorbereitet:
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Unternehmen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht erfüllen, riskieren erhebliche Konsequenzen. Diese reichen von rechtlichen Sanktionen bis hin zu wirtschaftlichen und reputativen Schäden. Hier sind die wichtigsten Risiken im Überblick:
Die Nichteinhaltung des BFSG bringt nicht nur Risiken, sondern auch verpasste Chancen. Unternehmen, die jetzt handeln, können nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern auch Wettbewerbsvorteile erzielen: Barrierefreiheit stärkt das Markenimage, erschliesst neue Kundensegmente und sorgt für langfristige Kundenzufriedenheit. Nutzen Sie die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, um Ihre Angebote zu prüfen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Wer frühzeitig agiert, positioniert sich nicht nur rechtssicher, sondern auch als Vorreiter für Inklusion und Innovation.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft: Unternehmen sind gefordert, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Dieser rechtliche Rahmen setzt einerseits klare Vorgaben, andererseits eröffnet er auch wertvolle Chancen – von einem stärkeren Markenimage über neue Kundensegmente bis hin zu langfristiger Kundenbindung.
Wer frühzeitig aktiv wird, profitiert nicht nur aus Compliance-Sicht: Barrierefreiheit ist ein Innovationstreiber. Sie führt zu nutzerfreundlichen Prozessen, effizienten IT-Lösungen und höheren Zufriedenheitswerten. Besonders in Zeiten, in denen digitale Angebote immer zentraler werden, kann eine barrierefreie Website oder ein barrierefreies Produkt entscheidend zum Geschäftserfolg beitragen.
Um Ihnen den Einstieg in die Umsetzung der BFSG-Anforderungen zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine kostenlose BFSG-Checkliste zur Verfügung. Damit können Sie die wichtigsten Handlungsfelder identifizieren und direkt mit der Planung beginnen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen massgeschneiderte Analysen und Umsetzungsunterstützung, damit Sie Barrierefreiheit nicht nur erreichen, sondern strategisch nutzen.
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