Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen Meilenstein auf dem Weg zu einer barrierefreien Gesellschaft – und bietet zugleich enorme Chancen für Unternehmen. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein rechtlicher Anspruch: Sie steht für Innovation, Kundennähe und nachhaltigen Erfolg.
Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind – inklusive Menschen mit Behinderungen. Für Unternehmen, die digitale oder physische Produkte sowie Dienstleistungen anbieten, ist dies nicht nur eine Herausforderung, sondern eine Gelegenheit, neue Zielgruppen zu erschliessen und ihr Markenimage zu stärken.
Doch was bedeutet Barrierefreiheit konkret? Welche Anforderungen stellt das BFSG, und wie können Unternehmen proaktiv handeln? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – kompakt, praxisnah und mit einem klaren Fokus auf die Umsetzung.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein zentrales deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in den Fokus rückt. Es basiert auf den Vorgaben des European Accessibility Acts (EAA) und überführt diese in nationales Recht.
Das Hauptziel des BFSG besteht darin, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu stärken und gleichzeitig den Binnenmarkt zu harmonisieren. Unternehmen werden verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie ohne Hindernisse genutzt werden können. Verbraucher und Nutzer profitieren von einem barrierefreien Zugang, der ihnen mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität ermöglicht. Gleichzeitig bietet das Gesetz Unternehmen die Chance, neue Zielgruppen zu erschliessen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Nach § 2 Nr. 1 BFSG umfasst der Begriff "Menschen mit Behinderung" Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese Beeinträchtigungen können in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft erschweren. Eine Beeinträchtigung gilt als langfristig, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.
Das Gesetz wurde im Jahr 2021 verabschiedet und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Es tritt jedoch erst am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, den Anforderungen entsprechen. Um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben, wurden für bestimmte Bereiche Übergangsfristen eingeräumt.
Das BFSG ist nicht nur ein notwendiger Schritt für eine inklusivere Gesellschaft, sondern auch eine grosse Chance für Unternehmen: Barrierefreiheit steigert die Kundenzufriedenheit, verbessert die Markenwahrnehmung und erschliesst neue Marktsegmente. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können sich als Vorreiter positionieren und Wettbewerbsvorteile sichern.
Warum ein Gesetz zur Barrierefreiheit?
Stellen Sie sich vor, 10 % Ihrer potenziellen Kunden können Ihre Angebote nicht nutzen. Genau das passiert, wenn Barrierefreiheit fehlt. Ein Gesetz wie das BFSG sorgt dafür, dass solche Hindernisse verschwinden – für eine gerechtere Gesellschaft und einen stärkeren Markt.
Mit der EU-Richtlinie 2019/882 als Grundlage schafft das BFSG klare Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen. Das Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigten Zugang zu allem haben, was sie im Alltag benötigen. Unternehmen profitieren von diesen Vorgaben durch rechtliche Sicherheit und die Möglichkeit, neue Zielgruppen zu erreichen.
Die Digitalisierung verändert, wie wir leben, arbeiten und konsumieren. Websites, Apps und digitale Plattformen sind zentrale Bestandteile des täglichen Lebens. Doch ohne Barrierefreiheit bleiben viele Menschen ausgeschlossen. Das BFSG fordert von Unternehmen, diese digitalen Angebote für alle nutzbar zu machen – eine Chance, sich als modernes und verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.
Was bringt das Gesetz konkret?
- Rechtliche Klarheit: Unternehmen wissen genau, welche Standards sie bis Eintreten des Gesetzes Juni 2025 erfüllen müssen
- Marktvorteile: Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen sprechen mehr Menschen an und stärken die Kundenbindung.
- Inklusion: Verbraucher werden nicht ausgeschlossen, sondern aktiv eingebunden.
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG gilt für Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen von Verbraucher genutzt werden. Es umfasst sowohl digitale als auch physische Angebote. Ab dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein, darunter:
- Produkte: Computer, Tablets, Smartphones, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Fernseher mit Internetzugang, Router und E-Book-Reader.
- Dienstleistungen: Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste, Bankdienstleistungen, Webshops (E-Commerce) und Personenbeförderungsdienste inklusive Ticketautomaten.
Wer ist verpflichtet?
Die Anforderungen gelten für:
- Dienstleistungserbringer: Unternehmen, die Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.
- Hersteller: Unternehmen, die Produkte entwickeln oder unter eigener Marke vertreiben.
- Importeure und Händler: Akteure, die Produkte in den Markt einführen oder vertreiben.
Bestehende Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 unverändert bleiben, sind von den Anforderungen ausgenommen. Änderungen oder Updates müssen jedoch die neuen Vorgaben erfüllen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Überprüfen Sie Ihre Angebote frühzeitig: Sind Ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei? Planen Sie notwendige Anpassungen strategisch, um die Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen. Barrierefreiheit bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern stärkt auch Ihre Wettbewerbsfähigkeit, bindet Kunden und eröffnet neue Marktsegmente. Wer jetzt handelt, profitiert langfristig.
Wichtig: Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit betrifft nicht nur Unternehmen, die direkt in Deutschland tätig sind, sondern auch solche, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anbieten oder von deutschen Verbrauchern genutzt werden. Unternehmen in der Schweiz, die beispielsweise deutsche Kunden bedienen, müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Angebote den Anforderungen des BFSG entsprechen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland bereitstellen.
Welche Ausnahmen bestehen in Bezug auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bietet unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen, um unverhältnismässige Belastungen für Unternehmen zu vermeiden. Diese Ausnahmen gelten jedoch nur in klar definierten Fällen und erfordern eine genaue Prüfung sowie Dokumentation.
Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro aufweisen. Wichtig ist jedoch, dass diese Ausnahme nur für Dienstleistungen gilt – Produkte müssen auch von Kleinstunternehmen barrierefrei gestaltet werden.
Ein weiterer Ausnahmefall betrifft die unverhältnismässige Belastung. Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für ein Unternehmen erhebliche finanzielle oder organisatorische Schwierigkeiten bedeutet, kann eine Ausnahme beantragt werden. Dafür müssen die Gründe detailliert dokumentiert und der zuständigen Marktüberwachungsbehörde vorgelegt werden.
Auch Produkte oder Dienstleistungen, deren grundlegende Eigenschaften durch die Anpassungen so verändert würden, dass sie ihren ursprünglichen Zweck verlieren, können von den Anforderungen befreit werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, den Nachweis bei der Marktüberwachungsbehörde zu erbringen.
Schliesslich gelten Übergangsregelungen für Angebote, die vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurden. Diese sind von den neuen Vorgaben ausgenommen, sofern sie unverändert bleiben. Werden nach diesem Datum Änderungen oder Aktualisierungen vorgenommen, müssen diese den neuen Standards entsprechen.
Unternehmen sollten diese Ausnahmen sorgfältig prüfen und die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Eine strategische Vorbereitung hilft, potenzielle Ausnahmeregelungen gezielt zu nutzen, ohne die Chancen und Vorteile der Barrierefreiheit aus den Augen zu verlieren. Wer sich unsicher ist, kann von professioneller Unterstützung profitieren, um die Anforderungen des BFSG rechtssicher und effizient zu erfüllen.
Was ist Barrierefreiheit bei Websites?
Barrierefreiheit bei Websites bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, visuellen oder auditiven Einschränkungen – uneingeschränkt auf digitale Inhalte zugreifen können. Dies erfordert klare Strukturen, intuitive Navigation und technische Anpassungen. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird digitale Barrierefreiheit zur gesetzlichen Pflicht und bietet Unternehmen zugleich die Chance, eine breitere Zielgruppe zu erreichen, die Kundenzufriedenheit zu steigern und ihr Markenimage zu stärken.
Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Tastaturbedienbarkeit und klare Navigation:
Alle Inhalte und Funktionen müssen über die Tastatur zugänglich sein. Eine logisch strukturierte und konsistente Menüführung erleichtert die Orientierung für alle Nutzer. - Alternative Inhalte für visuelle Medien:
Bilder, Videos und Grafiken sollten mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen werden, damit Screenreader sie erfassen können. Für Videos sind Untertitel oder Transkripte notwendig, um auch gehörlosen Nutzer den Zugang zu ermöglichen. - Hoher Farbkontrast und flexible Skalierbarkeit:
Texte und Bedienelemente müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben, um gut lesbar zu sein. Nutzer sollten Content Marketing vergrößern können, ohne dass die Lesbarkeit oder das Design darunter leiden. - Barrierefreie Formulare:
Formulare sollten übersichtlich gestaltet sein und klare, hilfreiche Fehlermeldungen bieten, wenn Eingaben korrigiert werden müssen. - Einhaltung und regelmässige Überprüfung von Standards:
Websites sollten mindestens den WCAG 2.1 AA-Standard erfüllen. Regelmässige Tests, idealerweise mit betroffenen Nutzergruppen, helfen dabei, Barrieren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Eine barrierefreie Website erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern verbessert auch die Nutzerfreundlichkeit für alle. Unternehmen, die jetzt handeln, schaffen eine inklusive digitale Präsenz und positionieren sich als modernes, kundenorientiertes Unternehmen mit langfristigen Wettbewerbsvorteilen.
Wie können sich Unternehmen vorbereiten
Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen erfordert ein strukturiertes Vorgehen, das nicht nur gesetzeskonforme Lösungen schafft, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile bietet. Mit den folgenden fünf Schritten sind Sie optimal vorbereitet:
- Mit der Gesetzeslage vertraut machen
Verstehen Sie die Anforderungen des BFSG genau: Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen? Welche Fristen gelten, und welche Ausnahmen könnten für Ihr Unternehmen relevant sein? Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Vorgaben ist entscheidend, um gezielt und effizient vorzugehen. - Analyse mit unserer kostenlosen Checkliste
Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste, um den Status quo Ihrer Barrierefreiheitsmassnahmen zu bewerten. Sie erhalten einen klaren Überblick über vorhandene Schwachstellen und priorisierte Handlungsfelder. Dieser erste Schritt verschafft Ihnen die Grundlage für eine strategische Planung.
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- Umsetzung technischer Korrekturen
Überarbeiten Sie digitale und physische Angebote, um technische Standards wie WCAG 2.1 für Websites oder barrierefreie Designs bei Produkten zu erfüllen. Dies ist entscheidend, um Hindernisse für Nutzer zu beseitigen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. - Interne Schulungen durchführen
Schulen Sie Ihre Teams, um Barrierefreiheit als Unternehmensprinzip zu etablieren. Ein gut geschultes Team versteht die Anforderungen besser und arbeitet effektiver an der Umsetzung. Gleichzeitig fördert dies eine barrierefreie Unternehmenskultur. - Externe Expertise nutzen
Wenn interne Ressourcen begrenzt sind, lohnt sich der Einsatz spezialisierter Fachkräfte. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Analyse, Planung und Umsetzung. Mit professioneller Begleitung sichern Sie eine effiziente und rechtssichere Umsetzung Ihrer Massnahmen.
Was droht bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht erfüllen, riskieren erhebliche Konsequenzen. Diese reichen von rechtlichen Sanktionen bis hin zu wirtschaftlichen und reputativen Schäden. Hier sind die wichtigsten Risiken im Überblick:
- Bussgelder und behördliche Sanktionen
Die Marktüberwachungsbehörden können empfindliche Bussgelder verhängen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstosses und kann für Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. - Zwang zur Nachbesserung
Unternehmen können verpflichtet werden, innerhalb einer festgelegten Frist alle notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Dies führt nicht nur zu zusätzlichen Kosten, sondern kann auch den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen. - Reputationsverlust
Ein Verstoss gegen die Barrierefreiheitsanforderungen kann zu negativer Berichterstattung und einem Verlust des Vertrauens bei Kunden, Partnern und Investoren führen. Unternehmen, die nicht inklusiv handeln, riskieren, als unmodern und unzuverlässig wahrgenommen zu werden. - Rechtsstreitigkeiten
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Solche Verfahren können langwierig und teuer sein und zusätzlich die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens schädigen. - Markteinbussen
Unternehmen, die keine barrierefreien Produkte oder Dienstleistungen anbieten, schliessen potenzielle Kundengruppen aus. Dadurch entgehen ihnen nicht nur Umsatzpotenziale, sondern sie verlieren auch Marktanteile an wettbewerbsfähigere Anbieter.
Die Nichteinhaltung des BFSG bringt nicht nur Risiken, sondern auch verpasste Chancen. Unternehmen, die jetzt handeln, können nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern auch Wettbewerbsvorteile erzielen: Barrierefreiheit stärkt das Markenimage, erschliesst neue Kundensegmente und sorgt für langfristige Kundenzufriedenheit. Nutzen Sie die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, um Ihre Angebote zu prüfen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Wer frühzeitig agiert, positioniert sich nicht nur rechtssicher, sondern auch als Vorreiter für Inklusion und Innovation.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft: Unternehmen sind gefordert, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Dieser rechtliche Rahmen setzt einerseits klare Vorgaben, andererseits eröffnet er auch wertvolle Chancen – von einem stärkeren Markenimage über neue Kundensegmente bis hin zu langfristiger Kundenbindung.
Wer frühzeitig aktiv wird, profitiert nicht nur aus Compliance-Sicht: Barrierefreiheit ist ein Innovationstreiber. Sie führt zu nutzerfreundlichen Prozessen, effizienten IT-Lösungen und höheren Zufriedenheitswerten. Besonders in Zeiten, in denen digitale Angebote immer zentraler werden, kann eine barrierefreie Website oder ein barrierefreies Produkt entscheidend zum Geschäftserfolg beitragen.
Um Ihnen den Einstieg in die Umsetzung der BFSG-Anforderungen zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine kostenlose BFSG-Checkliste zur Verfügung. Damit können Sie die wichtigsten Handlungsfelder identifizieren und direkt mit der Planung beginnen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen massgeschneiderte Analysen und Umsetzungsunterstützung, damit Sie Barrierefreiheit nicht nur erreichen, sondern strategisch nutzen.
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